Förderungsgrundsätze zum Modellvorhaben „go-digital“
Vom
25. März 2015
1 Zuwendungszweck/Rechtsgrundlage
1.1
Mit dem Modellvorhaben „go-digital“ werden in kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU), einschließlich des Handwerks externe Beratungsleistungen und die Umsetzung der in
diesem Rahmen empfohlenen Maßnahmen in Form von drei Modulen in den Bereichen: „IT-Sicherheit“, „Internet-Marketing“ und „digitalisierte Geschäftsprozesse“ gefördert.
Ziel
des Modellvorhabens ist es, KMU und Handwerk bei der Entwicklung und Realisierung von ganzheitlichen IT-Geschäftskonzepten und organisatorischen Maßnahmen in den oben genannten IKT-Kompetenzbereichen
zu unterstützen, damit sie mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in den Bereichen Erhöhung des Sicherheitsbedarfs bei steigender digitaler Vernetzung, Online-Vertrieb bzw.
wachsende Digitalisierung des Geschäftsalltags Schritt halten können. Somit wird ein wirkungsvoller Beitrag zur Umsetzung der digitalen Agenda der Bundesregierung geleistet, den Mittelstand sowohl
als IKT-Anbieter als auch als IKT-Nachfrager möglichst umfassend beim Übergang in die digitale Wirtschaft zu begleiten und zu stärken. Dies kann zum Erhalt und ggf. zur Schaffung von Arbeitsplätzen
führen.
Nach
der erfolgreichen Durchführung des Modellvorhabens könnte daraus ein eigenständiges und langfristiges Förderprogramm entwickelt werden.
Modul
1 „IT-Sicherheit“
Die
weltweite digitale Vernetzung der Wirtschaft und ihrer Wertschöpfungsketten wird für ihre Akteure engmaschiger. Dadurch werden immer mehr schützenswerte und sensible Unternehmens-und Geschäftsdaten
über das Internet verarbeitet und per E-Mail versendet. Mit dieser zunehmenden Nutzung der Informations-und Kommunikationstechnologien in der betrieblichen Wertschöpfung steigt der Bedarf an
vertrauenswürdiger IKT-Infrastruktur. Die Unternehmen stellt der zunehmende Komplexitätsgrad der digital vernetzten Wirtschaft deshalb vor sehr große Herausforderungen. Insbesondere die vielen
kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Handwerkbetrieben verfügen im Gegensatz zu den Großunternehmen über nur geringere finanzielle, organisatorische und personelle Ressourcen, um
IT-Sicherheit zu managen und investieren deshalb weniger in geeignete IT-Sicherheitsmaßnahmen. Für diese Zielgruppe besteht ein sehr großer Handlungsbedarf.
Mit
Hilfe des Moduls „IT-Sicherheit“ soll die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Industrie und Handwerk dadurch gestärkt werden, indem sie beratend unterstützt und bei
der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen begleitet werden, die allgemein anerkannten Schutzziele wie Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität, Verbindlichkeit und Zurechenbarkeit in
ihre betrieblichen Abläufe und Geschäftsprozesse zu integrieren.
Modul
2 „Internet-Marketing“
Der
Online-Handel wird immer beliebter. Mit dem veränderten Informations- und Einkaufsverhalten der Kunden einher geht eine hohe Markttransparenz und -dynamik. Der Verbraucher nutzt die neuen
Informationstechnologien, um sich im Internet über Produkte und Dienstleistungen sowie Preise zu informieren und online zu kaufen. Der Mittelstand darf hier nicht den Anschluss an nationale und
internationale Wettbewerber verlieren. Kleine und mittlere Unternehmen sowie das Handwerk müssen im Internet präsent sein, um ihre Dienstleistungen und Produkte vorzustellen und diese ggf. über
eigene Verkaufs-Shops oder externe Plattformen zu vermarkten. Die eigene Internetpräsenz vereinfacht es, neue Kunden zu gewinnen, bestehende Kunden zum erneuten Kauf zu aktivieren und sie langfristig
an das eigene Unternehmen zu binden.
Hier
setzt das Modul „Internet-Marketing“ an. Ziel ist es, mit Unterstützung eines externen Beraters eine professionelle Internetpräsenz und ggf. einen eigenen Online-Shop für KMU und Handwerk aufzubauen,
um durch diese Hilfsmittel die Umsätze zu steigern und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu erhöhen.
Modul
3: „digitalisierte Geschäftsprozesse“
Papierbasierte und manuelle Eingaben sind sehr zeit-und ressourcenaufwändig sowohl bei mit den externen Partnern oder Kunden abzuwickelnden Abläufen – wie Einkauf, Beschaffung,
Vertrieb oder Marketing – als auch bei den internen Geschäftsprozessen – wie Lohn- und Gehaltsabrechnung. Für KMU und das Handwerk lohnt es sich diese Abläufe entweder teilweise elektronisch zu
gestalten oder in ihrer Gesamtheit zu digitalisieren. Denn elektronische Prozesse optimieren die Geschäftsabläufe im Unternehmen und helfen dabei, diese service- und kundengerecht sowie effizient und
sicher zu gestalten.
Moderne Enterprise Resource Planning-(ERP)-Systeme unterstützen beispielsweise dabei, unnötige Arbeitsschritte in der Beschaffung und im Einkauf zu vermeiden und den Aufwand für die
interne Verwaltung der Daten zu verringern. Auch für einen erfolgreichen Verkauf von Produkten im Internet gibt es verschiedene Bestellmöglichkeiten in Online-Shops sowie digitale Lösungen für
Versand-, Retouren-, oder Zahlungsmanagements. So beschleunigt z.B. die elektronische Rechnung die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit den Kunden. Und Customer Relationship Management (CRM) -Systeme
spielen insbesondere im Marketing, Verkauf und Service bei der Kundengewinnung und -bindung eine wichtige Rolle. Eine integrierte, IKT-gestützte Unternehmensprozessabwicklung wird deshalb zunehmend
wichtiger, damit mittelständische Unternehmen den Anschluss im e-Business nicht verlieren und erfolgreich am nationalen und internationalen Wettbewerb teilhaben können.
Der
deutsche Mittelstand hat beim Einsatz digitalisierter Geschäftsprozesse noch immer erheblichen Nachholbedarf. Mit Hilfe des Moduls „digitalisierte Geschäftsprozesse“ sollen mittelständische deutsche
Unternehmen und Handwerksbetriebe deshalb mit Hilfe eines externen Beraters unternehmensspezifische und praxisorientierte Unterstützung dabei bekommen, ihre Geschäftsprozesse möglichst durchgängig
durch Einführung sicherer elektronischer und mobiler Geschäftsprozesse zu digitalisieren.
1.2
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gewährt Zuwendungen nach Maßgabe vorliegender Förderungsgrundsätze und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO). Ein Rechtsanspruch der Unternehmen auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Das
BMWi entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung in dem Modellvorhaben „go-digital“ ist die fachliche Beratung sowie Begleitung bei Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zum Auf- und Ausbau der IT-Systeme
in den Bereichen der drei Module, „IT-Sicherheit“, „Internet-Marketing“ und „digitalisierte Geschäftsprozesse“, nach dem aktuellen Stand des Wissens und der Technik für KMU sowie Handwerksbetrieben
(siehe Nummer 5 – im Folgenden „beratene Unternehmen“ genannt). Die Leistung erfolgt durch vom BMWi oder einen von ihm beauftragten Projektträger autorisierte Beratungsfirma (im Folgenden
„Beratungsunternehmen“ genannt – siehe: http://www.bmwi-go-digital.de).
Die
unterstützende Informationstechnik (Soft-/Hardware) ist nicht Gegenstand der Förderung. Gefördert werden allerdings Installation und Inbetriebnahme individueller Software-Lösungen sowie notwendige
Anpassungen von Standardsoftware an unternehmensspezifische elektronische Geschäftsprozesse.
Fragen der IT-Sicherheit sollen auch bei den Modulen „Internet-Marketing“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ in die Beratungen sowie in die Planung und Realisierung der
erforderlichen Maßnahmen einfließen.
Die
zu realisierenden IT-Systeme und insbesondere die Sicherheitsmaßnahmen sollen ausbaufähig sein und so geplant und umgesetzt werden, dass sie später bei veränderten Anforderungen für das Unternehmen
angepasst und aktualisiert werden können sowie Konformität zu gesetzlichen Regelungen garantieren.
Die
Förderung kann Unterweisungen und Schulungen von Personal zu dem Thema des geförderten Vorhabens beinhalten. Ziel dieser Maßnahme soll Sensibilisierung des Personals für das Thema (vorrangig
IT-Sicherheit) oder Erhöhung dessen Kenntnisstandes zwecks Weiterführung und Pflege der aufgebauten IT-Infrastruktursein. Auch Unterweisungen zur Bedienung von notwendigen Hard- oder Software können
im Rahmen der Förderung erfolgen. Solche Schulungen können direkt vom Beratungsunternehmen oder von Drittenangeboten werden.
In
dem Modellvorhaben werden KMU und Handwerkbetriebe in den zwei Modellregionen Ruhrgebiet sowie Sachsen einschließlich Raum Halle gefördert. Die Beraterunternehmen können sich allerdings
deutschlandweit für Autorisierung bewerben.
Modul
1 „IT-Sicherheit“
Gegenstand der Förderung in diesem Modul ist die qualifizierte Beratung von KMU und Handwerk zur Verbesserung ihres IT-Sicherheitsniveaus. Dies erfolgt nach einer Risiko-und
Sicherheitsanalyse der bestehenden und neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur für digitale Geschäftsabläufe (z.B. in Form eines KMU gerechten Audits). Auch die Begleitung des beratenen
Unternehmens bei Realisierung der erforderlichen Maßnahmen zur Initiierung/ Optimierung von IT-Sicherheitsprozessen, die den Aufbau eines betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystems (ISMS) zum Ziel
hat, wird im Rahmen des Modellvorhabens gefördert. Das beratene Unternehmen soll bei der Etablierung einer für sich und seine Zwecke angepassten IT-Sicherheitspolitik/ IT-Sicherheitsrichtlinie/ eines
IT-Sicherheitsmanagementsystems (ISMS) unterstützt werden, die Mensch, Technik und Organisation gleichermaßen berücksichtigt. Diese Maßnahmen sollen für das Unternehmen nachhaltig angelegt sein und
bestehende Normen aus der Perspektive der Anwender, aus Sicht der Geschäftsabläufe und der Technik in einer für KMU angemessenen Form berücksichtigen. Die IT-Sicherheitsmaßnahmen sollen hier
ausschließlich der Vermeidung von zukünftigen Schäden, der Einbeziehung entsprechender Maßnahmen bei strategischen Planungen zur Vorbeugung von wirtschaftlichen Schäden sowie der Minimierung von
Risiken durch Kriminalität im Cyberraum dienen. Die beratenen Unternehmen sollen nach Abschluss des geförderten Projekts in der Lage sein, zukünftig die erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen
selbständig zu betreiben.
Modul
2 „Internet-Marketing“
Gegenstand der Förderung in diesem Modul sind die Beratung von KMU und Handwerk zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings. Neben der Entwicklung einer
unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategiesollen die dort entwickelten Maßnahmen begleitend durch einen Berater umgesetzt werden. Dazu können beispielsweise der Aufbau oder die Optimierung
einer professionellen, rechtssicheren Website und sofern sinnvoll eines eigenen Online-Shops oder Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen gehören. Der zunehmenden
Bedeutung des Einsatzes von mobilen Endgeräten beim Online-Shopping soll hierbei Rechnung getragen werden. Bedürfnisse von Kunden wie Benutzerfreundlichkeit, aktuelle Zahlungsverfahren und
Kundenservice sowie die rechtlichen Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit im Unternehmen sind zu berücksichtigen.
Modul
3: „digitalisierte Geschäftsprozesse“
Gegenstand der Förderung in diesem Modul ist die Beratung von KMU und Handwerksbetrieben in Bezug auf Einführung entsprechender e-Business-Software-Lösungen einschließlich ihrer
möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern. Es ist auch eine Beratung zu Teilprozessen des Unternehmens möglich. Die Förderung umfasst
die Konzeptionierung und die Umsetzung notwendiger Maßnahmen im Unternehmen. In Abhängigkeit vom Wissens-, Erfahrungs-und Umsetzungsstand des beratenen Unternehmens, können beispielsweise folgende
detaillierte Leistungen Gegenstand der Beratung und Umsetzung der Maßnahmen für folgende Geschäftsvorgänge sein: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, Professionelle elektronische
Zahlungsverfahren usw.
Die
Leistungserbringung durch die autorisierten Beratungsunternehmen für alle drei Module erfolgt jeweils in zwei Stufen:
2.1
Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse, Erstellung eines groben Realisierungskonzeptes
Diese
Leistungsstufe beinhaltet:
a)
Ein fachliches Erstgespräch zur Analyse des jeweils vorhandenen IT-Sicherheitsniveaus/
Internet-Marketings/ Grads der Digitalisierung der Geschäftsprozesse sowie Beschreibung erster Maßnahmen zur Umsetzung,
b)
Erarbeitung eines Stärken-Schwächen-Profils des IT-technisch/ IT-technologischen und
organisatorischen Ist-Zustandes des beratenen Unternehmens im Themenbereich jedes Moduls. Dazu zählen die Analyse der technischen Leistungsfähigkeit sowie der Potenziale bei Soft-/ Hardware. Dabei
sollen auch ggf. vorhandene betriebsinterne Richtlinien und vertraglichen Verpflichtungen zu den Themen der Module bewertet werden. In die Analyse ist die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
einzubeziehen und die Marktsituation zu berücksichtigen,
c)
Vorprüfung des notwendigen technischen und organisatorischen Grades der empfohlenen Maßnahmen mit
Berücksichtigung der Bedeutung der firmeninternen Informationen auf dem Markt,
d)
Erstellung eines groben Realisierungskonzeptes anhand der oben genannten Informationen und unter
Einbeziehung der notwendigen betriebswirtschaftlichen Aspekte. Das Konzept soll eine Abschätzung des voraussichtlichen Zeitbedarfs sowie die Kosten für dessen Umsetzung beinhalten. Die Angaben zu
Kosten sollen nach den hauptsächlichen Kostenartenunterteilt sein. Die qualitative und quantitative Einschätzungen des Kosten-/ Nutzen-Grades des Konzeptes sollen anhand einer geeigneten
Untersuchungsmethode im Branchenvergleich aufgestellt werden,
e)
Wenn erforderlich Auswahl und Beauftragung eines geeigneten externen Anbieters,
f)
Qualitative und quantitative Einschätzungen des Erfolgs der Gesamtumsetzung des
Realisierungskonzeptes.
Das
beratene Unternehmen kann anhand der in der Leistungsstufe 1 gewonnenen Informationen und Prognosen entscheiden, ob die Leistungsstufe 2 erfolgen soll.
2.2
Leistungsstufe 2: Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts
Diese
Leistungsstufe beinhaltet:
a)
Erstellung eines Projektplans inkl. Arbeitsschritte, Arbeitspakete und deren
Zeitbedarf,
b)
Wenn erforderlich Ermittlung eines geeigneten externen Anbieters für die Beseitigung der
festgestellten Defizite bei Hard- und Software unter Berücksichtigung von existierenden Systemen sowie die Vorbereitung einer entsprechenden Kooperation mit beratenem Unternehmen, inkl. Management
der notwendigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen externen Anbietern und dem beratenen Unternehmen,
c)
Projektdurchführung und -controlling
d)
Auswertung des abgeschlossenen Projektes. Dazu zählt eine dezidierte Beurteilung der Abläufe und
Aktivitäten, die zu erwartenden Ergebnisse sowie Schlussfolgerungen für eventuelle weitere Maßnahmen.
2.3
Nicht förderbare Leistungen
Von
der Förderung ausgeschlossen sind:
a)
alle bereits durch andere Beihilfen der EU, des Bundes oder eines Landes als Einzelmaßnahme oder
innerhalb komplexer Vorhaben geförderte oder zugesagte Leistungen in den Bereichen „IT-Sicherheit“, „Internet-Marketing“ und „digitalisierte Geschäftsprozesse“ und inhaltlich verwandten Bereichen
sowie Ausgaben für die Markteinführung,
b)
alle Leistungen, die gegenüber „Partner-„ oder verbundenen Unternehmen“ (s. 5.1) erbracht werden oder
bei denen ein Interesse des beratenden Unternehmens an der Erzielung von Erträgen des beratenen Unternehmens besteht,
c)
Beratungen, die ausschließlich im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen
stehen (z.B. Entwicklung oder Installation von Software).
d)
Technische sowie organisatorische Leistungen zur Erhöhung der physikalischen
Sicherheit.
3 Dokumentation der Leistungserbringung
Die
einzelnen Schritte der Leistungserbringung sind gesondert für jede Leistungsstufe jedes Moduls durch das Beratungsunternehmen in einem Sachbericht (siehe Nummer 6.2.1 der ANBest.-P.) aussagekräftig
zu dokumentieren. Dieser muss insbesondere eine Gegenüberstellung der geplanten und realisierten Leistungen (Soll-/ Ist-Vergleich) enthalten. Die Berichte und Dokumentationen dürfen keine
detaillierten Informationen beinhalten, die durch Dritte missbraucht werden könnten. Allerdings können bei Bedarf ausführlichere Angaben und Berichte zu den durchgeführten Einzelmaßnahmen durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder einen von ihm beauftragter Projektträger nachgefordert werden.
4 Zuwendungsempfänger
4.1
Ausschließlich autorisierte bzw. vorläufig autorisierte Beratungsunternehmen sind Zuwendungsempfänger. Zur Durchführung ihrer Leistungen können in begrenztem Umfang sachverständige Dritte, zum
Beispiel aus Forschungseinrichtungen oder aus anderen autorisierten Beratungsunternehmen, hinzugezogen werden. Die Hinzuziehung Dritter und der von ihnen zu erbringende Leistungsumfang sind
anzuzeigen. Die Autorisierung von Beratungsunternehmen erfolgt durch das BMWi oder einen von ihm beauftragten Projektträger auf Grundlage der Anlage dieses Dokumentes.
4.2
Die Bewilligungsbehörde oder ein von ihr beauftragter Projektträger stellt die Eignung der Beratungsunternehmen auf Antrag fest und autorisiert diese vorläufig.
4.3
Die Beratungen und Empfehlungen müssen wettbewerbs- und vertriebsneutral durchgeführt werden. Parallel zum im Rahmen des Modellvorhabens bestehende Geschäftsbeziehungen zwischen dem
Beratungsunternehmen, ggf. dem Hard-/ Softwareanbieter und dem beraten Unternehmen sind unaufgefordert darzulegen.
4.4
Auf Basis des Modellvorhabens geschlossene Verträge sind vom Beratungsunternehmen der Bewilligungsbehörde zu melden.
5 Begünstigte
5.1
Durch die Förderung von Beratungsleistungen nach den Nummern 2.1 und 2.2 begünstigt werden rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit
technologischem Potenzial, die
a)
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen
und
b)
im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20
Mio. Euro haben.
Das
Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Das
Unternehmen muss ferner im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem
Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV1) „eigenständiges Unternehmen“ sein oder darf nach der Ermittlungsmethode gemäß Artikel 6 des Anhangs I der oben genannten Verordnung zusammen
mit seinen „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die zuvor genannten Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten. Dabei ist es unerheblich,
ob es sich beiden Unternehmen um solche mit inländischen oder ausländischen Eigentümern handelt (Ausnahme: Öffentliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften und institutionelle
Anleger – soweit von letzteren weder einzeln noch gemeinsam eine Kontrolle ausgeübt wird).
5.2
Das beratene Unternehmen erklärt auf den Vordrucken für „go-digital“ seine Einstufung gemäß Nummer 5.1. Mit der Vorlage dieser Erklärung gilt der Nachweis zur Berechtigung der Teilnahme an dem
Programm als erbracht. Das Beratungsunternehmen prüft vor Annahme des Investitionszuschusses, ob die Erklärung erfolgt ist.
6 Zuwendungsvoraussetzungen
6.1
Gefördert werden nur Leistungen, die den Anforderungen an die Leistungsstufen gemäß den Nummern 2.1 und 2.2 entsprechen und von einem autorisierten Beratungsunternehmen erbracht
werden.
6.2
Die Leistungen sind in einem Vertrag zwischen beratenen Unternehmen und dem Beratungsunternehmen festzulegen (Beratungsvertrag). Das begünstigte Unternehmen muss den nicht geförderten Anteil der
Ausgaben für die Leistungen selbst erbringen (Eigenbeteiligung). Für den Abschluss der Verträge sind die vorgeschriebenen Vertragsmuster in der jeweils gültigen Fassung verbindlich anzuwenden. Als
Anlage zum Vertrag ist eine Vorhabenbeschreibung beizufügen, die aussagefähig die Zielstellung des Vorhabens, insbesondere die zu erwarten den technischen und wirtschaftlichen Effekte für das
beratene Unternehmen darstellt, sowie die geplante Leistung des Beratungsunternehmens beschreibt.
6.3
Beratendes und beratenes Unternehmen müssen über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen und die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachweisen können. Die Unternehmen sind verpflichtet, auf
Verlangen des BMWi als Zuwendungsgeber bzw. des von ihm beauftragten Projektträgers Angaben zu machen, die zur Überwachung der Einhaltung der vorliegenden Reglungen für das Modellvorhaben
erforderlich sind. Die Unternehmen akzeptieren die Verpflichtung, die zur Beurteilung des Modellvorhabens (Erbringung des Eigenanteils, Erfolgskontrolle) notwendigen Prüfungen durch das BMWi oder
seine Beauftragten sowie den Bundesrechnungshof zuzulassen.
6.4
Die vertragsgemäße Erbringung der Leistung durch das Beratungsunternehmen ist von dem beratenen Unternehmen schriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung sowie der Bankbeleg über den Eingang der
Eigenbeteiligung des beratenen Unternehmens aus der durchgeführten Leistungsstufe sind Voraussetzung für die Förderung weiterer Leistungsstufen.
6.5
Die Gesamtverantwortung für das jeweilige Projekt verbleibt beim beratenden Unternehmen.
6.6
Eine Zuwendung wird nicht gewährt, wenn:
a)
das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit oder Zahlungen eingestellt hat,
b)
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
Dasselbe gilt für Unternehmen und, sofern das Unternehmen eine juristische Person ist, für den Inhaber der juristischen Person, soweit diese eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der
Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.
6.7
Ein Vorhaben ist nicht förderfähig, wenn
a)
vor Abschluss von Verträgen nach diesem Modellvorhaben bereits Vertragsbeziehungen zur Vorbereitung
des Vorhabens eingegangen worden sind, die nicht unter dieses Modellvorhabens fallen,
b)
das Unternehmen ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist gemäß der Definition nach Artikel 2 Absatz 18
der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und
108,
c)
das Unternehmen einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur
Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen,
d)
vor der bestätigten Vertragsmeldung mit dem Projekt begonnen oder Vereinbarungen zwischen den
beteiligten Partnern rechtskräftig abgeschlossen worden sind.
7 Art und Umfang, Höhe der Förderung
7.1
Allgemeines
7.1.1
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt für alle Leistungsstufen für Unternehmen mit weniger als 100
Beschäftigten mit bis zu 50% sowie kleinere Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern mit bis zu 75% der vorhabenbezogenen Ausgaben.
7.1.2
Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro förderfähig. Ein Beratertag umfasst mindestens 8 Stunden. Vor- und Nachbereitung der Beratungen sowie Reiseaufwand sind damit ebenfalls
abgegolten.
7.1.3
Die erbrachte Leistung ist mit dem geltenden vollen Umsatzsteuersatz zu versteuern.
7.1.4
Die nicht durch das Modellvorhaben „go-digital“ abgedeckten Ausgaben sind vom beratenen Unternehmen als Eigenbeteiligung aufzubringen.
7.2
In der Leistungsstufe 1 werden bis zu 5 Beratertage gefördert. Bei Einbeziehung sachverständiger Dritter kann hierfür ein Beratertag zusätzlich gefördert werden. Die Potenzialanalyse soll eine Dauer
von 10 Arbeitstagen nicht überschreiten.
7.3
In der Leistungsstufe 2 werden bis zu 20 Beratertage inkl. aller anderen eventuellen Ausgaben gefördert. Bei der Einbeziehung sachverständiger Dritter können hierfür drei Beratertage zusätzlich
gefördert werden.
7.4
Die Gesamtdauer des Projektes soll einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.
7.5
Das KMU erhält einen Beratungsgutschein. Das autorisierte Beratungsunternehmen übernimmt nach erbrachter Leistung – sowohl für die tatsächlichen Beratungen als auch für die Leistungen zur Umsetzung
der im Rahmen der Beratung empfohlenen Maßnahmen – die Abrechnung beim Projektträger.
8 Verfahren und Evaluation
8.1
Bewilligungsbehörde ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
8.2
Das Beratungsunternehmen hat vor Beginn der Beratung im Zuge der Vorabprüfung die Freigabe der Bewilligungsbehörde einzuholen (unverbindliche Inaussichtstellung). Die Zustimmung steht unter dem
Vorbehalt des Ergebnisses der Verwendungsnachweisprüfung. Näheres zum Verfahren ergibt sich aus Anlage 2.
8.3
Die Auszahlung der Fördersumme an das Beratungsunternehmen erfolgt, wenn der Verwendungsnachweis mit positivem Ergebnis geprüft wurde.
8.4
Die Dokumentation der Leistungserbringung (Verwendungsnachweis) ist innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der jeweiligen Leistungsstufe auf einem von der Bewilligungsbehörde bereitgestellten
Formblatt zu erbringen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht, der insbesondere einen Vergleich der geplanten und realisierten Beratungsleistungen
ermöglicht (Soll-/ Ist-Vergleich).
Zusätzlich sind einzureichen:
a)
der vollständig ausgefüllte Vordruck für „go-digital“,
b)
der Beratungsvertrag mit Anlagen,
c)
Kopie der Rechnung des Beratungsunternehmens,
d)
Bankbeleg über den Zahlungseingang der Eigenleistung des beratenen Unternehmens,
e)
das ausgefüllte Formular zum Mittelabruf,
f)
bei Einbeziehung sachverständiger Dritter deren Rechnung und der Nachweis über die erbrachte
Zahlung.
Darüber hinaus werden Vor-Ort-Prüfungen zur Mittelverwendung sowie Stichproben zur Erfolgskontrolle in den beratenen Unternehmen durchgeführt.
8.5
Für die Bewilligung, Abrechnung und Auszahlung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung der Zuwendungsbescheide und die Rückforderung
der gewährten Zuwendungen gelten die §§ 23 und 44 BHO, die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P) sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
8.6
Der Zuwendungsgeber ist berechtigt, dem Bundesrechnungshof und dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Einzelfall den Beratungsvertrag und die wesentlichen Inhalte der Beratungsleistung
und deren Ergebnisse offenzulegen, sofern der Bundesrechnungshof und/ oder der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages dies beantragt.
8.7
Der Bundesrechnungshof und seine Prüfungsämter sind berechtigt, beim Zuwendungsempfänger, den begünstigten Unternehmen und einbezogenen Dritten gemäß den §§ 91, 100 BHO zu
prüfen.
8.8
Die in den Vordrucken von „go-digital“ aufgelisteten Angaben und die Angaben in den Verwendungsnachweisen sind subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuchs in Verbindung mit
§ 2 des Subventionsgesetzes (SubvG).
Zu
diesen Angaben sind:
a)
Angaben zu Namen, Rechtsform, Sitz, Geschäftsbetrieb, amtlichem Registereintrag, Beschäftigtenzahl,
Umsatz und Jahresbilanzsumme,
b)
Erklärung zur Einstufung als eigenständiges, Partner- oder verbundenes Unternehmen und zu den Angaben
zur Ermittlung der Größenklasse,
c)
Angaben zur Finanzierung des Eigenanteils,
d)
Angaben zu den Zielen des Vorhabens sowie zu den zuwendungsfähigen Ausgaben,
e)
Angaben zu anderweitigen beantragten oder bewilligten Förderungen durch den Bund, die Länder oder die
Europäische Kommission,
f)
Angaben zu den Ausgaben und erreichten Zielen im Zwischen- und
Verwendungsnachweis.
Subventionserheblich sind ferner solche Tatsachen, die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden sowie Rechtsgeschäfte oder Handlungen, die im Zusammenhang mit der
Zuwendung unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vorgenommen werden (vgl. § 4 SubvG).
8.9
Zur Bewertung der Wirksamkeit und des Umsetzungserfolges dieses Programms und als Grundlage für die Entscheidung über die Fortführung des Programms ist es erforderlich, dass das Modellvorhaben einer
begleitenden Evaluation – u.a. unter den Aspekten Resonanz/ Interesse sowie Entlastungseffekte bei KMU – unterzogen wird. Daher haben die vom Zuwendungsgeber ausgewählten beratenden bzw. beratenen
Unternehmen die für diesen Zweck erforderlichen projektbezogenen Informationen, auch über den Inhalt des Zwischen- und Verwendungsnachweises hinaus, sowie unternehmensbezogene Angaben, die bei
Vertragsabschluss relevant waren oder im Konzept für eine Erfolgskontrolle enthalten sind, den beauftragten Evaluatoren während und nach der Laufzeit des Förderprogramms zur Verfügung zu stellen.
Diese sind verpflichtet, die Informationen vertraulich zu behandeln, ausschließlich zu dem bezeichneten Zweck zu verwenden und nach Abschluss der Evaluation zu vernichten.