Sämtliche Fragen müssen mit „ja“ beantwortet werden, wenn die wichtigsten Fördervoraussetzungen gegeben sein sollen!
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1. |
Handelt es sich bei dem Vorhaben um eine externe Beratung in den
IKT-Kompetenzbereichen IT-Sicherheit, Internet-Marketing oder digitalisierte Geschäftsprozesse? |
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2. |
Handelt es sich bei dem Antragsteller um ein autorisiertes
Beratungsunternehmen? |
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3. |
Handelt es sich bei dem Begünstigten um ein Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft oder des Handwerks mit technologischem Potenzial und einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, das mit weniger als 100 Mitarbeitern einen Jahresumsatz oder eine
Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. EUR erwirtschaftet (in dem Modellvorhaben werden zunächst KMU und Handwerksbetriebe in den Modellregionen Ruhrgebiet sowie Sachsen einschließlich Raum Halle
gefördert)? |
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4. |
Erfüllen die Beratungsdienstleistungen die Anforderungen an die
Leistungsstufen und werden sie von autorisierten Beratungsunternehmen erbracht? |
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5. |
Wird eine wettbewerbsneutrale Beratung gewährleistet? |
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6. |
Basieren die Leistungen auf einem Beratungsvertrag zwischen dem beratenen
Unternehmen und dem autorisierten Beratungsunternehmen? |
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7. |
Wird die vertragsgemäße Erbringung der Leistung durch das
Beratungsunternehmen von dem beratenen Unternehmen schriftlich bestätigt? |
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8. |
Ist sichergestellt, dass die Beratungsleistung nicht bereits durch andere
Beihilfen gefördert wird oder Leistungen gegenüber verbundenen oder Partnerunternehmen erbracht werden? |
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9. |
Ist sichergestellt, dass es sich nicht um eine Beratung handelt, die im
Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen steht oder technische und organisatorische Leistungen zur Erhöhung der physikalischen Sicherheit zum Gegenstand
hat? |